Allgemeine Geschäftsbedingungen


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Basis Geschäftsbedingungen der eteleon GmbH

1. Geltungsbereich der Basis Geschäftsbedingungen

1.1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren: eteleon-Basis-AGB) erfassen die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der eteleon GmbH, soweit die eteleon-Basis-AGB Regelungen zu einzelnen Elementen der Geschäftsbeziehung enthalten.

1.1.2 Ergänzend und im übrigen gelten die Deutschen Gesetze.

1.2 Wenn aufgrund des Bestellvorganges zwischen dem Kunden und der eteleon GmbH keine Vertragsbeziehung begründet wird, bestimmen sich die vertraglichen Rechte und Pflichten des Kunden ausschließlich gemäß dem Vertrag, der zwischen dem Kunden und der von der eteleon GmbH vertretenen Drittfirma zustande kommt.

1.3 Die Vertragsbedingungen von Drittfirmen, mit denen der Kunde unter Inanspruchnahme der eteleon-Internetdienste in geschäftliche Beziehungen tritt, werden von den eteleon-Basis-AGB nicht beeinflusst.

1.4.1 Abhängig davon, welche Leistungen und Waren der Kunde von eteleon beziehen möchte, werden die Regelungen dieser eteleon-Basis-AGB ergänzt durch die weiter einschlägigen Sonderbedingungen.

1.4.2 Sonderbedingungen im Sinne von Ziffer 1.4.1 gehen den Regelungen dieser Basisgeschäftsbedingungen vor. Sofern die Sonderregelungen zu einzelnen Regelungsbereichen keine Aussage treffen, gelten die eteleon-Basis-AGB unbeschränkt.

2. Anschluss- und Handlinggebühren bei der Vermittlung von Handyverträgen

2.1 Wird dem Kunden vom Mobilfunkanbieter eine Anschlussgebühr belastet, erhält er diese von eteleon durch Einlösung eines Gutscheines ersetzt, wenn er diesen mittels eines Anrufes innerhalb von 4 Wochen ab Vertragsaktivierung gemäß der Anleitung auf dem Gutschein einlöst. Den Gutschein, der alle zur Einlösung erforderlichen Daten enthält, erhält der Kunde bei Bestellung.

2.2 Wenn der vermittelte Handyvertrag vom Mobilfunkanbieter mit einer Anschlussgebühr belastet ist und der Mobilfunkanbieter für Rechnung des Kunden diese gegenüber eteleon belastet, so hat eteleon gegen den Kunden einen Erstattungsanspruch, der verfällt, wenn der Kunde innerhalb von 4 Wochen ab Vertragsaktivierung den Gutschein einlöst. Andernfalls ist eteleon berechtigt, diesen Betrag mittels Bankeinzug dem Kunden zu belasten.

2.3 Berechnet der Mobilfunkanbieter keine Anschlussgebühr kann die eteleon GmbH für die Vermittlung von Handyverträgen eine Handlingpauschale in Höhe von 25,00 Euro erheben. Durch Einlösung eines Gutscheines, den der Kunde bei Bestellung erhält und der alle erforderlichen Daten enthält, entfällt die Handlingpauschale, wenn die Einlösung mittels eines Anrufes innerhalb von 4 Wochen ab Vertragsaktivierung erfolgt, danach verfällt der Gutschein.

3. Lieferbedingungen für von der eteleon GmbH geschuldete Leistungen

3.1 Die eteleon GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.

3.2 Die eteleon GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der eteleon GmbH oder ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung der eteleon GmbH für den Schadensersatz neben und statt der Leistung wegen Verzögerung auf 15% des Brutto-Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weiter gehende Ansprüche des Käufers sind - auch nach Ablauf einer der eteleon GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3.3 Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

4. Erstattung der Grundgebühr und Mindestumsätzen

4.1 Bei Angeboten, bei denen die monatliche Grundgebühr des Mobilfunkanbieters ganz oder teilweise erstattet wird, schreibt eteleon im Wege der Vorauszahlung das Guthaben je nach Angebot entweder als einmaligen Betrag 8 Wochen nach Aktivierung der Sim-Karte oder in zwei gleichen Teilen, jeweils 8 Wochen und 12 Monate nach Aktivierung der Sim-Karte auf das Guthabenkonto des Kunden gut. Der Kunde kann nach Eingang des Guthabens auf seinem Guthabenkonto die Auszahlung beantragen oder mit diesem bei eteleon einkaufen.

4.2 Soweit es sich bei dem auf dem Guthabenkonto befindlichen Betrag um ein Guthaben i.S.d. Ziff. 4.1 handelt, verjährt der Anspruch des Kunden auf Auszahlung nach einem Jahr, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Betrag auf dem Guthabenkonto gutgeschrieben wurde.

4.3 Ist der Kunde zur Zahlung seiner Grundgebühr nicht mehr verpflichtet, z.B. wegen Insolvenz des Mobilfunkanbieters oder kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Mobilfunkanbieter nicht nach, besteht folglich kein Anspruch auf Erstattung. Bereits in Voraus gutgeschriebene Beträge können vom Guthabenkonto zurückgebucht werden, bzw. für den Fall, dass eine Auszahlung bereits erfolgt ist, vom Kunden zurückgefordert werden.

5. Gewährleistung und Haftung bei Kaufgeschäften

5.1 Soweit ein von der eteleon GmbH zu vertretender Mangel an einem Vertragsgegenstand vorliegt, ist eteleon zunächst und binnen angemessener Frist zur Nacherfüllung berechtigt; bis zur gescheiterten Nacherfüllung hat der Kunde keinen Anspruch auf Preisherabsetzung oder Rücktritt vom Vertrag.

5.2 Der Kunde muß der eteleon GmbH gegenüber den Mangel beschreiben und das ihm zustehende Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache ausüben. Der Kunde kann hierzu unter www.eteleon.de/service ein Formular herunterladen/ausdrucken oder dieses Formular als Fax von eteleon unter der Telefonnummer 0188/09 117 117 (49ct./min aus dem dt. Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk) anfordern. Wenn der Käufer die eteleon GmbH ohne Bestimmung der Art der Nacherfüllung zur Mangelbeseitigung auffordert, geht das Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung auf die eteleon GmbH über.

5.3 Die Durchführung der Nacherfüllung unterliegt folgenden Regelungen:

5.3.1 Der eteleon GmbH stehen zwei Nacherfüllungsversuche zu, bevor die Nacherfüllung als gescheitert angesehen werden kann.

5.3.2 Die eteleon GmbH kann die vom Kunden gemäß Ziffer 5.2. gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Unverhältnismäßig ist die gewählte Nachbesserung zum Beispiel dann, wenn die Reparaturkosten sich auf Grundlage des Kostenangebotes einer Fachfirma oder des Produktherstellers auf 120% des Bestellwertes belaufen würden.

5.3.3 Wenn auch die nach Ablehnung der vom Kunden gewählten Nacherfüllung verbleibende Art der Nacherfüllung unwirtschaftlich ist, so ist die eteleon GmbH auch diesbezüglich zur Leistungsverweigerung berechtigt. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326 BGB.

5.3.4 Die eteleon GmbH kann in Erfüllung der Nacherfüllungsverpflichtung dem Kunden einen Erfüllungsgehilfen benennen, an den mit Versendungsrisiko für die eteleon GmbH die mangelhafte Sache übersendet werden soll. Der Kunde soll nach Benennung eines solchen Erfüllungsgehilfen die Sache an diesen versenden.

5.3.5 Die eteleon GmbH trägt die Aufwendungen für die Nacherfüllung in dem sich aus § 439 BGB ergebendem Umfang, ohne dass die Regelungen der Ziffer 5.3.3. eingeschränkt werden.

5.3.6 Der Kunde hat anlässlich der Versendung der Ware im Zuge der Abwicklung der Nacherfüllung die Pflichten gem. Ziffer 11.3.

5.4 Der Kunde verliert seinen Anspruch auf Nacherfüllung, wenn er die Mängelbeseitigung selbst oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung der eteleon GmbH durch Drittfirmen, insbesondere durch den Hersteller, vornehmen läßt. Der Kunde hat dann auch keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz.

5.5 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

5.5.1 Die eteleon GmbH haftet unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der eteleon GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie

  • für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden,
  • für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen oder
  • Arglist der eteleon GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
5.5.2 Soweit die eteleon GmbH bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheit- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet die eteleon GmbH allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheit- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

5.6 Die eteleon GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung zustehen. Die eteleon GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

5.7 Eine weitergehende Haftung der eteleon GmbH ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltendgemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der eteleon GmbH gem. Ziffer 3.3. Soweit die Haftung der eteleon GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5.8 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden gem. § 437 BGB, modifiziert durch diese Ziffer 4 der eteleon-Basis-AGB, verjähren

5.8.1 in zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn Vertragsgegenstand eine neue Kaufsache ist

5.8.2 in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn Vertragsgegenstand eine gebrauchte Kaufsache ist.

6. Sonstige Leistungsbestimmungen

6.1 Wenn die eteleon GmbH einzelne Produkte und Dienstleistungen mit einer Produkt-, Beschaffenheits- oder Leistungsbeschreibung näher umschreibt, ergibt sich die Leistungspflicht der eteleon GmbH vorrangig hieraus. Derartige Produkt-, Beschaffenheits- oder Leistungsbeschreibungen stellen in keinem Fall Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie dar. Sämtliche Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts- und Maßangaben sind unverbindlich. Wenn es sich um Aktionsgeräte ohne Farbangabe handelt, besteht für den Kunden kein Anspruch auf ein Gerät in einer bestimmten Farbe, farbliche Abbildungen sind insoweit nicht verbindlich. Die Farbauswahl bei Aktionsgeräten ist nicht steuerbar!

6.2 Beschaffenheitsbeschreibungen oder Herstellergarantien von Dritten, mit denen der Kunde unter Inanspruchnahme der eteleon-Internetdienste in geschäftliche Beziehungen tritt, die der Kunde über die von der eteleon GmbH redaktionell verantworteten Websites zur Kenntnis nimmt, stellen in keinem Fall eine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie der eteleon GmbH gegenüber dem Kunden dar.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden und Hinweise zur Bonitätsprüfung

7.1.1 Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass eine Lieferung der vertragsgegenständlichen Ware zu üblichen Zustellzeiten möglich ist.

7.1.2 Die eteleon GmbH kann die Ware durch Abgabe der Ware beim Nachbar unter Anwendung der Zustellbedingungen der beauftragten Paketdienste liefern, wenn nicht der Kunde eindeutige und offensichtliche Vorkehrungen trifft, dass die Ware nicht bei Nachbarn abgegeben werden soll.

7.2 Wenn der Kunde eine Bestellung vornimmt, die ein Mobilfunktelefon (Handy) - oder ein oder mehrere andere Geräte und einen Mobilfunkvertrag zum Gegenstand hat und bei der das Handy unter der Bedingung des Abschlusses eines Mobilfunkvertrages zu einem vergünstigten Preis verkauft wird,

7.2.1 muss der Kunde den Mobilfunkvertrag nach angemessener Vertragsprüfungsdauer, jedoch spätestens nach einer Woche vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die eteleon GmbH versenden. Der Kunde muss der eteleon GmbH den aus einer verspäteten oder unvollständigen Vertragsübersendung entstehenden Schaden ersetzen.

7.2.2 schuldet der Kunde der eteleon GmbH den regulären Verkaufspreis des Handys, wenn ein Mobilfunkvertrag wegen unzureichender Bonität des Kunden von einem Mobilfunkbetreiber nicht abgeschlossen wird.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die eteleon GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen Vertragsgegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

8.2 Der Kunde hat der eteleon GmbH von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Vollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentum unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die eteleon GmbH kann vom Kunden den Ersatz aller Schäden und Kosten verlangen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch die erforderlichen Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

8.3 Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht und trotz einer Mahnung der eteleon GmbH nicht nachkommt, kann die eteleon GmbH nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Vertragsgegenstände verlangen. In der Zurücknahme der Vertragsgegenstände durch die eteleon GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung eines Vertragsgegenstandes durch die eteleon GmbH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die eteleon GmbH ist nach dem Erhalt der Vertragsgegenstände zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Forderungen der eteleon GmbH - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

8.4 Sollte die Geschäftsbeziehung zwischen der eteleon GmbH und dem Kunden auf Basis laufender Rechnung abgewickelt werden, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf alle Vorbehaltsgüter zur Sicherung der Saldenforderungen.

9. Haftung bei von der eteleon GmbH für Dritte vermittelten Geschäften

9.1 Soweit der Kunde die eteleon-Internetdienste für die Bestellung von Produkten und Dienstleistungen benutzt, für die der Kunde der eteleon GmbH keine Vergütung schuldet, sondern die eteleon GmbH über ihren Internet-Auftritt als Vertriebspartner von Dritten handelt und von den Dritten vergütet wird, beschränkt sich die Haftung der eteleon GmbH gegenüber dem Kunden auf Schäden, die auf einer unsachgemäßen, von den Hersteller- oder Anbieter-Angaben abweichenden Produkt- oder Dienstleistungsbeschreibung beruhen.

9.2 Die eteleon GmbH haftet in den Fällen des Absatz 1 gegenüber dem Kunden nicht für die ordnungsgemäße oder rechtzeitige Vertragserfüllung des von der eteleon GmbH für den Dritten mit dem Kunden vermittelten Vertrages.

9.3 Die Haftungsbeschränkung gem. Absatz 1 gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Zahlungsbedingungen

10.1 Sämtliche von der eteleon GmbH an den Kunden gestellten Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Von Satz 1 unberührt bleiben Besonderheiten, die sich aus der von dem Kunden im Rahmen des Bestellvorganges gewählten Zahlungsweges ergeben.

10.2 Für den Fall, dass der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

10.3. Soweit sich aus dem vom Kunden im Rahmen des Bestellvorganges gewählten Zahlungsweges nichts anderes ergibt, ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag unbar durch Überweisungen an die eteleon GmbH zu bezahlen. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich die eteleon GmbH vor.

10.4. Erfolgt die Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug und es fallen vom Kunden verursachte Rücklastschriften an, so berechnet die eteleon GmbH eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 14,95 pro Lastschrift inklusive der für die eteleon GmbH angefallenen Bankgebühren, es sei denn der Kunde weist nach, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Bei erfolgtem Nachweis eines wesentlich niedrigeren Schadens, erfolgt eine entsprechende Minderung der Gebühr.

11. Verbraucherrechte der Kunden im Fernabsatzverkehr

11.1. Die Rechte des Kunden, der Verbraucher ist, bestimmen sich nach dem Gesetz. Die eteleon GmbH räumt dem Kunden hierbei ein Widerrufsrecht ein. Über dieses Widerrufsrecht erhält der Kunde gem. den gesetzlichen Vorschriften Belehrungen und Hinweise.

11.2. Der wirksame Widerruf des Mobilfunkvertrages gegenüber einem Drittanbieter stellt jedoch, wenn die Ware nur im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags geliefert wurde, gleichzeitig einen Widerruf der Vertragserklärung zum Abschluss des Warenkaufs dar. Bei rechtskräftigem Widerruf seines Mobilfunkvertrages ist der Kunde daher verpflichtet, die ihm mit dem Vertrag von der eteleon GmbH übersandte Ware vollständig, d.h. insbesondere sowohl alle Geräte wie auch die SIM-Karten innerhalb der Widerrufsfrist im Neuzustand zurückzusenden oder hierfür den aktuellen Kaufpreis an die eteleon GmbH zu entrichten.

11.3 Für den Fall der Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kunde in jedem Fall für eine ordnungsgemäße Verpackung und einen ordnungsgemäßen Versand der zurück zu gebenden Sachen Sorge tragen.

11.3.1 Um einen möglichen Wertverlust zu vermeiden, sollte der Kunde die Originalverpackung während des Bestehens des Widerrufsrechtes über die gesamte Laufzeit der Wiederrufsfrist nicht zu entsorgen und

11.3.2 die Ware in der Originalverpackung zurücksenden und dabei die Originalverpackung mit einer versendefähigen, schützenden Umverpackung versehen und insbesondere keine Aufkleber oder schriftlichen Notizen auf der Originalverpackung anbringen.

11.3.3 Für den Fall, dass die Originalverpackung bei der Rücksendung nicht verwendet wird, ist die Ware stoß- und sturzfest in einer vor Nässe schützenden Umverpackung zu versenden. Eventuelle Wertersatzansprüche, die dadurch entstehen, dass die Ware nicht mehr original verpackt oder unsachgemäß verpackt ist, behält sich die eteleon GmbH ausdrücklich vor.

11.3.4 Ab einem Warenwert von 40 Euro ist der Kunde verpflichtet, auf Kosten von eteleon die Sachen als versichertes Paket (nicht Päckchen) zu versenden; wenn der Kunde die Ware noch nicht bezahlt hat, fallen die Versandkosten gemäß Ziff. 9.1. dem Kunden zur Last. Die eteleon GmbH bietet über www.eteleon.de oder die Servicenummer 0188/09 117 117 (49ct./min aus dem dt. Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk) die Möglichkeit, einen für den Kunden kostenlosen Paketschein zu erhalten, über den der Kunde den Anforderungen des Satz 1 genügen kann.

11.3.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Sachen ausschließlich an die von der eteleon GmbH mitgeteilte Warenrücknahmedresse zurückzusenden; bei einer Versendung an eine andere Adresse darf die eteleon GmbH die Annahme verweigern.

11.4 Im Hinblick auf die Bewertung des Zustandes der vom Kunden zurückgesendeten Ware ist vorrangig die Liste der eteleon GmbH maßgeblich, in der einzelne Defekte und Schadensbilder aus Vereinfachungsgründen pauschaliert sind. Sollte ein Gerätezustand nicht in dieser Liste aufgeführt sein, gilt der tatsächliche Wertverlust. Der Kunde kann die Liste unter www.eteleon.de/service herunterladen.

12. Verbraucherrechte des Kunden außerhalb des Fernabsatzverkehrs

12.1 Wenn der Kunde Verträge mit der eteleon GmbH oder auf Vermittlung von der eteleon GmbH abschließt, ohne dass diese unter Einsatz von Fernabsatztechniken (z.B Internet, Telefonbestellung) zustande kommen, g ewährt die eteleon GmbH dem Kunden ein Widerrufsrecht nur, wenn es sich um ein Haustürgeschäft bzw. Fernabsatzgeschäft handelt. Insbesondere wenn der Kunde Verträge in einem eteleon Verkaufs- oder Showroom abschließt, besteht also kein Widerrufsrecht.

12.2 Steht dem Kunden gemäß Ziffer 12.1 ein Widerrufsrecht zu, gilt auch vorstehende Ziffer 11.

13. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die vertragsgemäß zugesandte Ware nicht ab oder verweigert er die Entgegennahme bzw. holt die Ware nach Benachrichtigung durch die Transportperson bis zum Ablauf der Lagerzeit nicht ab, so befindet er sich im Annahmeverzug. Dies gilt nicht, soweit der Kunde eine entsprechende Erklärung innerhalb der Fristen des Fernabsatzgesetzes abgibt bzw. die Ware innerhalb der Fristen des Fernabsatzgesetzes zurücksendet. Während des Annahmeverzuges ist die eteleon GmbH berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und sich hierzu auch eines Lagerhalters zu bedienen. Für die Lagerung berechnet die eteleon GmbH pro Monat 2 % des Nettoeinkaufssumme pro Monat bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 30,00 EUR. Für den Fall des Annahmeverzuges ist die eteleon GmbH berechtigt, vom Kaufvertrag zurück zu treten und eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 20% der Nettoeinkaufssumme geltend zu machen. Für den Fall, dass die eteleon GmbH durch die Nichtabnahme und Lagerung ein höherer Schaden entstanden ist, ist die eteleon GmbH berechtigt diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden seinerseits steht der Nachweis offen, dass der eteleon GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mobilfunkverträge, die mit dem Mobilfunkanbieter zustande gekommen sind, von diesem Rücktritt nicht erfasst werden.

14. Sonstiges

14.1 Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der eteleon GmbH können ohne schriftliche Einwilligung der eteleon GmbH nicht abgetreten werden.

14.2 Auf die Vertragsbeziehungen zwischen der eteleon GmbH und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

14.3 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so ist Gerichtsstand München.

15. Änderungsvorbehalt

15.1 eteleon behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern.

15.2 Wenn der Kunde mit eteleon in einem Dauerschuldverhältnis steht (z.B. Mobilfunkvertrag, Mitgliedschaft oder ähnliches) wird eteleon dem Kunden Änderungen per E-Mail mitteilen und ihn dabei darauf hinweisen, dass diese Änderungen als angenommen gelten, wenn er nicht binnen vier Wochen den Änderungen widerspricht.

Stand: Januar 2010

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